Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Juri Bolotko, VOXALIUM AI (Einzelunternehmen), Malzstr. 1, 42119 Wuppertal, Deutschland, USt-IdNr. DE278520110, E-Mail: kontakt@voxalium.de(nachfolgend „VOXALIUM“)

und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich KI-gestützter Telefonie (nachfolgend „Leistungen“).

(2) Die Leistungen von VOXALIUM richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht möglich.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VOXALIUM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn VOXALIUM in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Begriffsbestimmungen:

  • „VoiceAgent“ bezeichnet den von VOXALIUM bereitgestellten, KI-gestützten Sprachassistenten zur Annahme und/oder Initiierung von Telefongesprächen.
  • „Skripte“ bezeichnen die vom Kunden bereitgestellten Gesprächsleitfäden, FAQs und Konfigurations-Daten, auf deren Basis der VoiceAgent trainiert und betrieben wird.
  • „Inbound“ bezeichnet die Annahme eingehender Anrufe durch den VoiceAgent für den Kunden.
  • „Outbound“ bezeichnet die Initiierung ausgehender Anrufe durch den VoiceAgent im Auftrag des Kunden.
  • „Setup“ bezeichnet die einmalige Einrichtungsleistung (Konfiguration, Skript-Training, Telefonie-Anbindung).

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

(1) Darstellungen der Leistungen auf der Website voxalium.de sowie in Werbematerialien stellen kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande. Wird der Vertrag mündlich oder telefonisch abgeschlossen, übermittelt VOXALIUM dem Kunden unverzüglich nach dem Gespräch in Textform (§ 126b BGB, in der Regel per E-Mail) eine schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde der Auftragsbestätigung und der Einbeziehung dieser AGB nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang in Textform widerspricht.

(3) Diese AGB werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt. Der Kunde bestätigt mit der widerspruchslosen Annahme der Auftragsbestätigung oder mit der erstmaligen Nutzung der Leistungen die Einbeziehung dieser AGB.

(4) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch VOXALIUM.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) VOXALIUM erbringt im Rahmen des jeweiligen Vertrages folgende Leistungen:

  • Setup (werkvertraglich): einmalige Konfiguration des VoiceAgents auf Basis der vom Kunden gelieferten Skripte, Anbindung an die Telefonie-Infrastruktur des Kunden, Inbetriebnahme und Funktions-Abnahme.
  • Laufender Betrieb (dienst- und mietvertraglich): Bereitstellung des VoiceAgents zur Annahme von Inbound- und/oder zur Initiierung von Outbound-Anrufen während der vereinbarten Laufzeit; technischer Support per E-Mail.
  • Optional: Wartung, Skript-Anpassungen, Reporting und weitere Zusatzleistungen nach gesonderter Vereinbarung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen zwischen Auftragsbestätigung und diesen AGB gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung vor.

(3) VOXALIUM ist berechtigt, zur Leistungserbringung auf Subunternehmer und Dritte (insbesondere Telefonie-Provider, Cloud-Hosting, Sprach-KI-Modellanbieter) zurückzugreifen. Auf Anfrage stellt VOXALIUM dem Kunden eine aktuelle Liste der eingesetzten Dienstleister zur Verfügung. Datenschutzrechtliche Anforderungen (§ 11) bleiben unberührt.

(4) VOXALIUM ist berechtigt, die Leistungen weiterzuentwickeln und technisch anzupassen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform angekündigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Skripte, Kontaktdaten und technischen Zugänge rechtzeitig, vollständig und in einem von VOXALIUM bestimmten Format bereitzustellen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Skripte, Texte, Logos, Anruflisten) frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt VOXALIUM von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren, einschließlich der notwendigen Rechtsverteidigungskosten.

(3) Verzögerungen bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Verzögerung. Mehraufwand, der aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entsteht, wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von VOXALIUM gesondert vergütet.

§ 5 Outbound-Telefonie und gesetzliche Compliance des Kunden

(1) Soweit der VoiceAgent für Outbound-Anrufe eingesetzt wird, ist der Kunde verantwortlich für die Rechtmäßigkeit jedes einzelnen Anrufs. Der Kunde sichert insbesondere zu:

  • Bei Anrufen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) liegt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der angerufenen Person gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG vor.
  • Bei Anrufen gegenüber sonstigen Marktteilnehmern (B2B) liegt zumindest eine mutmaßliche Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG vor. Die Anforderungen an die mutmaßliche Einwilligung sind in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft.
  • Die übermittelten Anruflisten enthalten ausschließlich rechtmäßig erhobene und verarbeitete Kontaktdaten (Art. 5, 6 DSGVO; § 7 UWG).
  • Die Telefonnummer von VOXALIUM bzw. des Kunden wird bei jedem Anruf gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 9 TKG übermittelt; eine Rufnummernunterdrückung erfolgt nicht.
  • Die Bestimmungen der Bundesnetzagentur zu Telefonwerbung, des UWG, der DSGVO, des TKG sowie des TDDDG werden eingehalten.

(2) Der Kunde stellt VOXALIUM von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Abmahnungen und behördlichen Untersagungsverfügungen frei, die aus einem Verstoß gegen die in Absatz (1) genannten Pflichten resultieren, sofern der Verstoß nicht auf einem von VOXALIUM zu vertretenden Fehler beruht. Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.

(3) VOXALIUM ist berechtigt, die Outbound-Leistung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß durch den Kunden vorliegen. VOXALIUM informiert den Kunden unverzüglich über die Aussetzung.

§ 6 KI-Transparenz nach EU AI Act

(1) VOXALIUM erfüllt die Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act). Der VoiceAgent ist so konfiguriert, dass er sich zu Beginn jedes Gesprächs in klarer und verständlicher Weise als künstliche Intelligenz zu erkennen gibt, sofern nicht die Ausnahme nach Art. 50 Abs. 1 Satz 2 EU AI Act greift (Gespräch mit erkennbarem KI-Bezug für einen durchschnittlich aufmerksamen Adressaten).

(2) Eine Deaktivierung oder Modifikation des KI-Hinweises ist nur auf ausdrücklichen, in Textform dokumentierten Wunsch des Kunden möglich. Der Kunde trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Transparenzpflichten und stellt VOXALIUM von Ansprüchen Dritter und behördlichen Maßnahmen frei, die aus der Deaktivierung resultieren.

(3)Der VoiceAgent stellt im Sinne der Klassifikation des EU AI Act ein KI-System mit begrenztem Risiko („limited risk“) dar. Eine Verwendung in Hochrisiko-Anwendungsfeldern nach Anhang III EU AI Act (z.B. Bonitätsbewertung, Strafverfolgung, Beschäftigung) ist ausgeschlossen.

§ 7 Aufzeichnung von Gesprächen

(1) VOXALIUM zeichnet sämtliche über den VoiceAgent geführten Telefongespräche auf (Audio-Mitschnitt sowie automatisch erzeugtes Text-Transcript) und speichert diese für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des jeweiligen Gesprächs.

(2) Die Aufzeichnung dient ausschließlich folgenden Zwecken:

  • Qualitätssicherung des VoiceAgents und Fehleranalyse,
  • Nachweispflichten gegenüber dem Kunden (Abrechnung, Reporting),
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, soweit anwendbar.

(3) Eine Verwendung der Aufzeichnungen zum Training von KI-Modellen findet nicht statt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist (z.B. Telefonie-Provider) und stets auf Basis eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass alle Gesprächsteilnehmer zu Beginn des Gesprächs auf die Aufzeichnung hingewiesen werden und die für die Aufzeichnung erforderlichen datenschutz- und strafrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere § 201 StGB, Art. 6 DSGVO) eingehalten werden. Der entsprechende Hinweis ist im Standard-Skript des VoiceAgents bereits enthalten. Veranlasst der Kunde eine Deaktivierung des Hinweises, gilt § 6 Abs. 2 Satz 2 entsprechend.

(5) Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Aufzeichnungen automatisiert und unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern dort nicht abweichend geregelt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise von VOXALIUM. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Setup-Gebühr ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungstellung zu zahlen.

(3) Die nutzungsabhängige Vergütung für den laufenden Betrieb (Preis pro Gesprächsminute) wird monatlich nachträglich auf Basis der von VOXALIUM erfassten Gesprächsdaten abgerechnet und ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungstellung zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist VOXALIUM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

(5) VOXALIUM ist berechtigt, die Leistungen nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung auszusetzen, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

(6) VOXALIUM ist berechtigt, die nutzungsabhängige Vergütung einmal pro Kalenderjahr unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung (insbesondere bei eingesetzten KI-Modellen und Telefonie-Diensten) anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 10 % des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Preisanpassung zu.

(7) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über den laufenden Betrieb hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum der produktiven Inbetriebnahme. Wird kein Datum genannt, beginnt die Laufzeit am ersten Tag des auf die Setup-Abnahme folgenden Kalendermonats.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) weitere Monate, wenn er nicht von einer der Parteien spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für VOXALIUM insbesondere vor bei:

  • nachhaltigem Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung,
  • schwerwiegenden Verstößen gegen die Compliance-Pflichten nach § 5,
  • Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

(4) Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Die elektronische Kündigung per E-Mail an kontakt@voxalium.de ist ausreichend.

(5) Für Pilot-Programme (z.B. „3 Solateure · 6 Wochen · 0 EUR Setup“) gelten abweichende Regelungen, die in der jeweiligen Pilot-Vereinbarung individuell festgelegt werden. Die Mustervorlage der Pilot-Vereinbarung ist abrufbar unter https://voxalium.de/pilot. Ohne ausdrücklich abweichende Vereinbarung endet das Pilot-Programm automatisch nach Ablauf der Pilotphase, ohne sich in einen Folgevertrag umzuwandeln.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) VOXALIUM bemüht sich um eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit des VoiceAgents von 99,0 %, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit oder die Einhaltung spezifischer Service-Level wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in einem gesonderten Service-Level-Agreement (SLA) geschuldet.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Werktage 8:00 bis 18:00 Uhr) durchgeführt. Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform angekündigt.

(3) Höhere Gewalt, Störungen durch Telekommunikations-Provider oder Cloud-Anbieter Dritter, behördliche Anordnungen sowie unverschuldete sonstige Hindernisse, die VOXALIUM die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, fallen nicht in die Verantwortung von VOXALIUM (§ 16).

(4) Technischer Support wird per E-Mail an kontakt@voxalium.de während der üblichen Geschäftszeiten erbracht. Reaktionszeit innerhalb von einem Werktag bei Standard-Tickets.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1)Soweit VOXALIUM im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Anrufdaten, Sprachaufnahmen, Transcripte, Kontaktdaten von Anrufern und Angerufenen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“) ab. Der AVV wird dem Kunden gemeinsam mit der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er sichert zu, dass für die Verarbeitung der von ihm zur Verfügung gestellten oder durch die Nutzung der Leistung erfassten personenbezogenen Daten eine wirksame Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) besteht und betroffene Personen ordnungsgemäß informiert wurden (Art. 13, 14 DSGVO).

(3) VOXALIUM trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Hosting erfolgt ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union.

(4) Im Übrigen gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung von VOXALIUM, abrufbar unter https://voxalium.de/datenschutz, sowie des AVV in der jeweils aktuellen Mustervorlage, abrufbar unter https://voxalium.de/avv.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, Skripte, Kundendaten, technische Verfahren und Preisgestaltungen – streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrages fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, von der empfangenden Partei rechtmäßig auf andere Weise erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) VOXALIUM ist berechtigt, den Kunden nach erfolgter Inbetriebnahme als Referenzkunden zu nennen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 13 Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten

(1) Alle Rechte an der von VOXALIUM bereitgestellten Software, Plattform-Infrastruktur, KI-Modellen, Konfigurations-Templates und Dokumentation verbleiben bei VOXALIUM bzw. ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

(2) An den vom Kunden bereitgestellten Inhalten (insbesondere Skripte, FAQs, Logos, Texte) erwirbt VOXALIUM keine über das Vertragsverhältnis hinausgehenden Rechte. Der Kunde räumt VOXALIUM für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(3) Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung der von VOXALIUM bereitgestellten Software sind nur zulässig, soweit § 69e UrhG dies zwingend gestattet.

§ 14 Gewährleistung

(1) Für die werkvertragliche Setup-Leistung gilt das gesetzliche Mängelrecht der §§ 633 ff. BGB. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Inbetriebnahme unverzüglich auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von zehn (10) Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB analog).

(2) Für den laufenden Betrieb (Miet- und Dienstleistungselemente) gilt das Mängelrecht der §§ 535 ff. BGB. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(3) VOXALIUM schuldet keine bestimmten Gesprächsergebnisse (z.B. Abschlussquoten, Terminzahlen). Die Bewertung und Verbesserung der Gesprächsqualität liegt in der gemeinsamen Verantwortung beider Parteien auf Basis der vom Kunden gelieferten Skripte.

(4) Die Gewährleistungsfrist für die Setup-Leistung beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme.

§ 15 Haftung

(1) VOXALIUM haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer von VOXALIUM übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist insgesamt summenmäßig begrenzt auf die im jeweils vorangegangenen Vertragsjahr tatsächlich gezahlten Vergütungen des Kunden an VOXALIUM, mindestens jedoch auf 10.000,00 EUR.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von VOXALIUM ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste sowie Schäden, die durch fehlerhafte Skripte, fehlerhafte Anruflisten oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen.

(4)Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom VoiceAgent generierten Gesprächsbeiträge ist ausgeschlossen, soweit diese auf den vom Kunden gelieferten Skripten beruhen. Kunde erkennt an, dass KI-gestützte Sprachmodelle inhärent fehlerbehaftet sein können (sog. „Halluzinationen“) und trifft selbst geeignete Vorkehrungen zur Qualitätskontrolle.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern von VOXALIUM.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert, ruhen für die Dauer des Ereignisses die betroffenen Pflichten ohne Schadenersatzfolgen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie schwerwiegende und nicht vorhersehbare Störungen bei eingesetzten Telekommunikations-, Cloud- oder KI-Modellanbietern.

(2) Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungen, die auf die Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. VOXALIUM ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Verbraucherstreitbeilegung. VOXALIUM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.

(4) Textform. Sämtliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages (insbesondere Kündigungen, Mahnungen, Änderungsmitteilungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich strengere Anforderungen festgelegt sind. E-Mails an die hinterlegten Kontaktadressen genügen.

(5) Übertragung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von VOXALIUM in Textform auf Dritte zu übertragen. VOXALIUM ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche Auswirkungen denjenigen der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

(7) Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Bei abweichenden Übersetzungen ist die deutsche Fassung verbindlich.

Kontakt

Juri Bolotko
VOXALIUM AI (Einzelunternehmen)
Malzstr. 1, 42119 Wuppertal, Deutschland
USt-IdNr. DE278520110
E-Mail: kontakt@voxalium.de

Ansprechpartnerin und Mitgründerin: Vera Bolotko (verantwortlich für Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV, Datenschutz-Anfragen).