Pilot-Vereinbarung

Stand: Mai 2026 · Mustervereinbarung für das Voxalium-Pilot-Programm

Hinweis: Diese Seite ist eine transparente Mustervorlage der Pilot-Vereinbarung. Mit jedem Pilot-Kunden wird ein individueller Vertrag in Textform (E-Mail oder PDF) geschlossen, der diese Mustervorlage zugrunde legt und mit Kundendaten, Startdatum und ggf. kundenspezifischen Ergänzungen vervollständigt. Es gelten ergänzend die AGB, der AVV sowie die Datenschutzerklärung der VOXALIUM AI.

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Pilot-Vereinbarung regelt die Bedingungen für die Teilnahme eines Solar-Installationsbetriebs („Pilot-Kunde“) am Pilot-Programm der Vera Bolotko, VOXALIUM AI, Malzstr. 1, 42119 Wuppertal („VOXALIUM“).

(2) Das Pilot-Programm ist auf insgesamt drei (3) Pilot-Plätze begrenzt. Die Aufnahme erfolgt in Reihenfolge der Bewerbungen und nach Eignungsprüfung durch VOXALIUM.

(3) Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, deren Geschäftstätigkeit auf den Bereich Photovoltaik, Solar-Installation oder Batteriespeicher gerichtet ist. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht möglich.

(4) Soweit diese Pilot-Vereinbarung von den AGB von VOXALIUM abweicht, gehen die Regelungen dieser Pilot-Vereinbarung für die Dauer der Pilotphase vor. Im Übrigen gelten die AGB und der AVV von VOXALIUM ergänzend.

§ 2 Pilotphase: Dauer, Beginn, Sonderkonditionen

(1) Die Pilotphase beträgt sechs (6) zusammenhängende Kalenderwochen, beginnend mit dem in der individuellen Pilot-Vereinbarung genannten Startdatum (in der Regel der erste Tag nach Abschluss des Onboardings).

(2) Sonderkondition Setup-Fee: Die andernfalls anfallende einmalige Setup-Gebühr in Höhe von 2.500,00 EUR netto wird dem Pilot-Kunden vollständig erlassen, sofern der Pilot regulär durchläuft und nicht vorzeitig durch den Pilot-Kunden ohne wichtigen Grund aus dem Verantwortungsbereich von VOXALIUM beendet wird.

(3) Eine Verlängerung der Pilotphase ist nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform möglich. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt.

§ 3 Leistungsumfang in der Pilotphase

VOXALIUM erbringt während der Pilotphase folgende Leistungen:

3.1 Onboarding (Woche 1)

  • Einrichtung des VoiceAgents auf Basis der vom Pilot-Kunden bereitgestellten Skripte und FAQs,
  • Anbindung an den CRM-Connector und den Telefonie-Trunk des Pilot-Kunden,
  • Compliance-Check: Rechtsgrundlagen, Abschluss des AVV, Prüfung der EU-AI-Act-Konformität.

3.2 Live-Betrieb (Woche 2 bis 5)

  • Produktivbetrieb des VoiceAgents mit echten eingehenden und/oder ausgehenden Anrufen,
  • Tägliche Sample-Reviews durch die Founder-Ebene von VOXALIUM,
  • Wöchentliche Skript- und Konfigurations-Updates,
  • A/B-Tests im Rahmen der Optimierung.

3.3 Auswertung (Woche 6)

  • Conversion-Rate-Report und Outcome-Statistiken,
  • Skript-Verfeinerung gegen die Bestand-KPIs des Pilot-Kunden,
  • Gemeinsame Entscheidung über Folgevertrag oder geordneten Abschluss.

§ 4 Vergütung in der Pilotphase

(1) Setup-Fee: 0,00 EUR (siehe § 2 Abs. 2).

(2) Nutzungsabhängige Vergütung: Während der Pilotphase fallen ausschließlich die Gesprächsminuten-Kosten in Höhe von 0,55 EUR netto pro angefangener Gesprächsminute an. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Basis der von VOXALIUM erfassten Gesprächsdaten; Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungstellung.

(3) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) VOXALIUM verzichtet während der Pilotphase auf jegliche Preisanpassungen im Sinne des § 8 Abs. 6 AGB.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Pilot-Kunden

Der Pilot-Kunde verpflichtet sich, die folgenden Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen:

  • Bereitstellung der für das Onboarding erforderlichen Skripte, FAQs, Einwandbehandlungen und Beispiel-Gespräche,
  • Benennung eines Ansprechpartners mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen,
  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Zugänge (CRM, Telefonie-Trunk),
  • Bereitstellung rechtskonform erhobener Anruflisten für Outbound-Anrufe gemäß § 5 AGB (UWG- und DSGVO-Konformität),
  • Zeitnahe Teilnahme an den wöchentlichen Review-Terminen,
  • Konstruktives Feedback zur Optimierung des VoiceAgents.

Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Mitwirkung gehen zu Lasten des Pilot-Kunden. VOXALIUM ist berechtigt, die Pilotphase entsprechend zu verlängern oder bei wesentlichen Versäumnissen vorzeitig zu beenden.

§ 6 Datenschutz und Aufzeichnung in der Pilotphase

(1) Die datenschutzrechtlichen Pflichten richten sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Mustervorlage des AVV ist abrufbar unter https://voxalium.de/avv und wird mit Beginn des Onboardings unterzeichnet.

(2) Auch in der Pilotphase werden sämtliche Gespräche aufgezeichnet (Audio + Transcript) und gemäß § 7 AGB für 30 Tage zu Zwecken der Qualitätssicherung und Fehleranalyse gespeichert. Eine Verwendung der Aufzeichnungen zu Modell-Trainingszwecken durch VOXALIUM findet nicht statt.

(3) Der Pilot-Kunde stellt sicher, dass die in § 5 AGB aufgeführten Compliance-Pflichten — insbesondere Einwilligung der Angerufenen und Aufzeichnungshinweis (§ 201 StGB) — eingehalten werden.

§ 7 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Pilotphase erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Skripte, Conversion-Daten, Geschäftsgeheimnisse, KI-Modell-Konfigurationen und Preisgestaltungen — streng vertraulich. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für drei (3) Jahre nach Ende der Pilotphase fort.

(2) VOXALIUM ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase und mit ausdrücklicher Zustimmung des Pilot-Kunden in Textform den Pilot-Kunden als Referenzkunden zu nennen, Erfolgskennzahlen in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu veröffentlichen sowie das Logo des Pilot-Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine Referenznennung.

§ 8 Beendigung der Pilotphase

(1) Reguläres Ende. Die Pilotphase endet automatisch nach Ablauf von sechs (6) Wochen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung oder eine automatische Umwandlung in einen Folgevertrag findet nicht statt.

(2) Vorzeitige Beendigung. Beide Parteien können die Pilotphase jederzeit aus wichtigem Grund mit einer Frist von sieben (7) Tagen in Textform vorzeitig beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere wesentliche Verstöße gegen Mitwirkungspflichten, Datenschutz-Vorschriften oder Compliance-Anforderungen.

(3) Rückfall der Setup-Sonderkondition. Beendet der Pilot-Kunde die Pilotphase vorzeitig ohne einen wichtigen Grund, der von VOXALIUM zu vertreten ist, lebt der Anspruch von VOXALIUM auf die reguläre Setup-Fee gemäß § 4 Abs. 2 wieder auf. Diese ist binnen 14 Tagen nach Beendigung zur Zahlung fällig.

(4) Datenrückgabe und Löschung. Nach Ende der Pilotphase und mangels Abschluss eines Folgevertrages erfolgt die Datenrückgabe und Löschung der personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen des § 13 AVV.

§ 9 Folgevertrag (Opt-in)

(1) Aktive Erklärung des Pilot-Kunden erforderlich. Ein Folgevertrag über die reguläre Nutzung des VoiceAgents kommt nur durch eine ausdrückliche Erklärung des Pilot-Kunden in Textform zustande. Ein konkludenter oder stillschweigender Vertragsschluss durch bloße Weiternutzung über das Pilot-Ende hinaus ist ausgeschlossen.

(2) Konditionen des Folgevertrages. Für den Folgevertrag gelten die zum Zeitpunkt der Erklärung des Pilot-Kunden gültigen AGB und Preise von VOXALIUM, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes in Textform vereinbart wird.

(3) Sonderkonditionen. Im Falle eines Folgevertrages innerhalb von 30 Tagen nach Pilot-Ende verzichtet VOXALIUM endgültig auf die reguläre Setup-Fee. Im Übrigen können kundenindividuelle Sonderkonditionen vereinbart werden.

(4) Keine Verpflichtung. Der Pilot-Kunde ist nicht verpflichtet, einen Folgevertrag abzuschließen. Eine Begründung für den Verzicht auf einen Folgevertrag wird nicht geschuldet.

§ 10 Haftung in der Pilotphase

(1) Da die Leistungen während der Pilotphase mit Ausnahme der nutzungsabhängigen Gesprächsminuten unentgeltlich erbracht werden, ist die Haftung von VOXALIUM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Unbeschränkt bleibt die Haftung

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer von VOXALIUM in Textform übernommenen Garantie.

(3) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § 15 AGB. Im Verhältnis zur AGB-Haftungsregelung geht die Haftungsbeschränkung dieser Pilot-Vereinbarung für die Dauer der Pilotphase vor.

(4)Der Pilot-Kunde erkennt an, dass KI-gestützte Sprachmodelle inhärent fehlerbehaftet sein können (sog. „Halluzinationen“) und trifft selbst geeignete Vorkehrungen zur Qualitätskontrolle (insbesondere Sample-Reviews der Gespräche).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Verhältnis zu AGB und AVV. Diese Pilot-Vereinbarung ist eine Sondervereinbarung im Sinne des § 9 Abs. 5 AGB. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieser Pilot-Vereinbarung den AGB für die Dauer der Pilotphase vor. Datenschutzrechtliche Regelungen des AVV bleiben unberührt.

(2) Textform. Sämtliche Erklärungen im Rahmen dieser Pilot-Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). E-Mails an die hinterlegten Kontaktadressen genügen.

(3) Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wuppertal, sofern der Pilot-Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist.

(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche Auswirkungen denjenigen der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.

Bewerbung und Kontakt

Bewerbungen für das Pilot-Programm bitte per E-Mail an kontakt@voxalium.de mit Angabe von Firma, Ansprechpartner, Telefon und Kurzbeschreibung des Use-Cases.

Vera Bolotko
VOXALIUM AI (Einzelunternehmen)
Malzstr. 1, 42119 Wuppertal, Deutschland